Geltungsbereich
1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten ausschließlich für alle - auch zukünftigen - Verträge jeder Art zwischen der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG und dem Kunden oder Lieferanten, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
2.) Anderslautenden AGB des Kunden bzw. Lieferanten wird hiermit widersprochen. Solche AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies seitens der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Die vorbehaltslose Annahme von Waren stellt keine solche Bestätigung dar. Kunde im Sinne dieser AGB sind Lieferanten und Abnehmer.
Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss
1.) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Lieferungsverbindlichkeit beginnt erst mit der Auftragsbestätigung der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG, die entweder schriftlich oder auch mittels einer qualifizierten Signatur auf elektronischem Weg erfolgen kann.
2.) Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. I Nr. 1-3 BGB ist die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG freigestellt.
3.) Änderungen eines erteilten Auftrages sind ausgeschlossen; Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen sowie schriftlichen Vereinbarung.
4.) Für Lieferungen verstehen sich die Größenangaben als Innen - mm - Maße in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe. Ergänzend gelten die vom Verband der Wellpappen-Industrie erarbeiteten technischen Richtlinien und Standards.
5.) Wird die Leistung für den Verkäufer gemäß § 275 BGB unmöglich, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestehen.
6.) Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.
Zahlung
1.) Die genannten Preise sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer fällig nach Erhalt der Ware bzw. gemäß individuellem Zahlungsziel. Alle Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk.
2.) Rohstoffpreisänderungen und/oder Änderungen der Tagespreise für Energie oder anderer für die Herstellung relevanter Roh- oder Hilfsstoffe berechtigen zu Preiskorrekturen.
3.) Andere Zahlungsmittel als Barzahlung und Überweisungen, insbesondere Schecks, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Wechselzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig; sämtliche Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
4.) Unabhängig von den bestehenden oder vereinbarten Fälligkeiten und von der Laufzeit hereingenommener Wechsel werden alle unsere Forderungen sofort fällig, sofern Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die zu Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben. In solchen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
5.) Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugsbeginn ist die Forderung mit 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, wenn durch den Verkäufer nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Solange fällige Rechnungsbeträge nicht bezahlt sind oder wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung eintritt, oder der Käufer in unserer Warenkreditversicherung nicht weitergehend versicherbar ist, bleiben wir von weiteren Lieferungen frei bzw. können wir für sämtliche anstehenden Lieferungen Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung verlangen. Im Übrigen werden bei Verzug sämtliche Rechnungen, unabhängig von anderweitig getroffenen Vereinbarungen, sofort fällig.
6.) Der Käufer ist nicht befugt, gegen die in Rechnung gestellten Beträge mit Gegenforderungen aufzurechnen oder gegen solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt auch bei Beanstandungen und Mängelrügen.
Lieferung, Teillieferung, Lieferfristen, Lieferverzug, Abnahmeverzug und Gefahrenübergang
1.) Wenn nicht bestimmte Liefertermine vereinbart sind, beginnt die Lieferzeit mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme; sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk oder Versandlager verlässt oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
2.) Teillieferungen sind in einem unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbaren Umfang zulässig. Verlangt der Käufer nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Herstellungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit erst mit der Bestätigung der Änderung.
3.) Hält der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so hat der Käufer das Recht, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen hat der Käufer auch nach erfolgter Nachfristsetzung keinen Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Behinderungen wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse in der Produktion des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferern, Schwierigkeiten bei der Roh- und Betriebsstoffbeschaffung, währungspolitische oder behördliche Maßgaben oder verspätete bzw. nicht ausreichende Transportmittelgestellung sowie Sperrung oder Behinderung von Transportwegen berechtigen uns, nach unserer Wahl die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen aufzuschieben oder teilweise oder völlig aufzugeben.
4.) Hat sich der Käufer verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Menge abzunehmen, so bleibt er zur Abnahme und Bezahlung der nicht abgerufenen Menge auch nach Ablauf der Frist verpflichtet. Nicht abgerufene oder nicht abgenommene Mengen lagern auf Gefahr und Kosten des Käufers.
5.) Der Versand erfolgt, abgesehen von gesonderten Vereinbarungen, grundsätzlich ab Werk des Verkäufers auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lieferwerk verlässt. Verladungen durch Spediteure oder Frachtführer erfolgen aufgrund deren allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Verpackung und Versand
Unsere Verkaufspreise verstehen sich einschließlich üblicher Umreifung ohne weitere Umhüllung. Wünscht der Käufer eine darüber hinausgehende Verpackung, so wird diese zu einem angemessenen Preis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Lieferung von Wellpapperzeugnissen erfolgt im Allgemeinen auf Europoolpaletten im Austausch. Bei Abholung oder Anlieferung sind gegen die gelieferten Europoolpaletten einwandfreie Europoolpaletten zu übergeben, da ansonsten die gelieferten Europoolpaletten in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung des Ausgleichsbetrages bzw. die Rückgabe der Paletten erfolgt für den Verkäufer kosten- und spesenfrei.
Sachmängelhaftung / Haftungsbeschränkung
1.) Für die besonderen Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
2.) Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf etwaige Mängel gemäß den Bestimmungen des HGB zu untersuchen und schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für etwaig zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe / Anerkennung des Freigabemusters auf den Auftraggeber über, sofern es sich dabei nicht um Mängel handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erst dann zu erkennen sind. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, welche durch die Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden.
3.) Für mangelhafte Ware leistet die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt nicht bei nur geringfügigen Mängeln.
4.) Die Mangelgewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache.
5.) Die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG haftet für Schäden nach Maßgabe dieser Bedingungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich Verzug, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung
a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden und für Personenschäden;
b) unter Begrenzung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden
aa) für jede leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragsverletzungen,
bb) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Erfüllungsgehilfen der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG - ausgenommen Personenschäden -
cc) für Personenschäden, die auf einer verschuldensunabhängigen Pflichtverletzung beruhen,
c) in allen übrigen Fällen begrenzt auf den Betrag der vertraglichen Netto-Vergütung je Schadensfall.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Lieferumfang und Qualität
1.) Mehr- oder Minderlieferungen bleiben vorbehalten und werden vom Käufer in folgendem Umfang genehmigt:
bis 100 Stück 30 %,
bis 500 Stück 25 %,
bis 2.000 Stück 20 %.
2.) Teillieferungen sind zulässig, der Käufer ist hinsichtlich jeder Teillieferung zur Abnahme verpflichtet. Für Zählfehler bis zu 5% oder Auslesemängel haften wir nicht. Gewichtsschwankungen bis 10% Mehr- oder Mindergewicht sind technisch üblich und bleiben daher vom Verkäufer vorbehalten. Art und Gewicht der verarbeiteten Wellpappe bzw. der hierfür eingesetzten Wellpappenrohpapiere bleiben dem Verkäufer ebenfalls vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
1.) Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum des Verkäufers.
2.) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gegen Schäden oder Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hiermit im Voraus an die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG ab. Die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an.
3.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten dem Verkäufer gegenüber nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet, Eingriffe Dritter in die Eigentumsrechte des Verkäufers hat er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen und Ansprüche gegen seine Kunden an die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG ab. Die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist als Treuhänder für die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
4.) Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG nicht gehörenden Sachen wird die Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sachen im Verhältnis der Werte der von der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG gelieferten Waren zu den sonstigen, verarbeiteten Gegenständen.
5.) Erfüllt der Käufer seine Vertragspflichten dem Verkäufer gegenüber nicht, ist der Verkäufer befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Konstruktionszeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Muster, Urheberechte
1.) Konstruktionszeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Muster können in Rechnung gestellt werden. Die Inrechnungstellung kann sowohl bei Auftragserteilung als auch bei Ablehnung des vom Verkäufer eingereichten Angebotes erfolgen.
2.) Klischees und Werkzeuge werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Bezahlung der Klischees und/oder Werkzeuge oder anderer Hilfsmittel erwirbt der Käufer kein Eigentum an diesen Gegenständen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer diese Gegenstände auszuhändigen. Wird innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Fertigstellung des letzten Auftrags kein Nachauftrag erteilt, geht das volle Verfügungsrecht - und damit auch das Recht zur Vernichtung dieser Sachen - auf den Verkäufer über.
3.) Erfolgen Aufträge nach Konstruktionszeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Muster oder sonstigen Angaben und Vorgaben des Käufers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Käufer dem Verkäufer sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Soweit dem Käufer Schutz- und Urheberrechte bekannt geworden sind, wird der Käufer dem Verkäufer hierüber unverzüglich benachrichtigen.
4.) Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an Konstruktionszeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Mustern und Konstruktionen des Verkäufers verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Regelungen allein bei diesem.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Nebenabreden
1.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer entstehenden Ansprüche ist das für den Sitz der Wilhelm Kindermann Wellpappen Verarbeitung GmbH & Co.KG zuständige Gericht. Der Verkäufer ist auch berechtigt, als Gerichtsstand den Ort zu wählen, an welchem der Käufer seinen Sitz hat.
2.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ("CISG") sowie sonstige internationale kauf- oder werkvertragliche Bestimmungen finden keine Anwendung.
3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages und der einen Teil des Vertrages bildenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall gilt eine dem Sinn der betroffenen Bestimmung am nächsten kommende Vertragsbestimmung als vereinbart.
4.) Die Verantwortung für die Beachtung von Schutz- und Urheberrechten trägt der Käufer. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, sein Firmenzeichen oder seine Betriebs-Kennnummer nach Maßgabe der Branchenüblichkeit und des zur Verfügung stehenden Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
5.) Sämtliche Abreden hinsichtlich der Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind demgemäß nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Nur die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Wilhelm Kindermann Wellpappen-Verarbeitung GmbH & Co. KG sind für den Verkäufer bindend, auch wenn etwaige gegenteilige Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen durch den Verkäufer nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden.